Es bestünden jedoch Hinweise, dass er sowohl in seinem Wohnflügel wie auch bei der Arbeitsstätte Personen, die seinen Wertvorstellungen oder seinen Erwartungen nicht entsprechen würden, teilweise respektlos behandle, bewusst ausgrenze und diffamiere. Am 24. September 2024 wurde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinarmassnahme wegen Sachbeschädigung ausgesprochen, da er anlässlich einer therapeutischen Sitzung mit der Faust auf ein an der Wand hängendes Whiteboard geschlagen habe, welches in der Folge auf den darunter befindlichen Tisch fiel.