verweigern. Ist die Legalprognose bei Vollverbüssung im Vergleich zur bedingten Entlassung demgegenüber gleich oder schlechter einzustufen, ist aufgrund weiterer Kriterien zu prüfen, ob eine bedingte Entlassung vorzugswürdig ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn der betroffenen Person bei bedingter Entlassung bessere Resozialisierungschancen zu attestieren sind als bei Vollverbüssung der Strafe bzw. wenn eine Möglichkeit besteht, die Rückfallgefahr einzuschränken.