Der aktuelle Therapieverlaufsbericht vom 3. Dezember 2024 bestätige die gutachterliche Einschätzung der Rückfallgefahr explizit. Dass das Gutachten den Fokus betreffend Rückfallrisiko auf Sexualdelikte und der Therapiebericht auf Gewaltdelikte (insbesondere in der Partnerschaft) richte, sei irrelevant, zumal der Beschwerdeführer mit dem Würgen bis zur Bewusstlosigkeit und der anschliessenden Schändung beide Komponenten erfülle.