Dass ein Gutachter, welcher lediglich fünf Stunden mit ihm verbracht habe, nun zu einer komplett anderen Einschätzung komme, könne er nicht nachvollziehen. Ebenfalls sei der Therapieverlaufsbericht vom 3. Dezember 2024 von Frau D._____ nicht aussagekräftig, da die Therapiebeziehung von Anfang an sehr konfliktbehaftet gewesen sei und Frau D._____ die Erfolge, welche er bereits mit Frau G._____ erzielt habe, nicht habe anerkennen können. Er habe seine Lektion gelernt und sei bereit für ein Leben in Freiheit. Hierfür habe er bereits viele Pläne gemacht, insbesondere zu seiner künftigen Arbeit und zu seinen künftigen Beziehungen mit einer Frau.