_ gehe demnach ohne jede Grundlage von einer sonstigen Störung der Sexualpräferenz beim Beschwerdeführer aus. Dem Therapieverlaufsbericht vom 21. September 2023 lasse sich entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer auf eine differenzierte Auseinandersetzung mit seiner Sexualität, diesbezüglichen Einstellungen und seinem Sexualverhalten eingelassen habe. Dabei seien auch verschiedene Themen wie Einverständnis und dessen Implikationen bei seiner Vorliebe für Somnophilie bearbeitet worden.