_ werde ausgeführt, dass keine kontrollierenden Massnahmen denkbar seien, welche dem bei unbegleiteten Vollzugsöffnungen auftretenden Rückfallrisiko hinreichend entgegenwirken könnten, solange keine Einsicht hinsichtlich der sexualpathologischen Störung besteht. Falls eine bedingte Entlassung ohne vorgängige Progressionen erfolge, sei das Risiko nicht kalkulierbar. Gemäss dem Therapieverlaufsbericht des PPD sei die Behandlungsbedürftigkeit vor dem Hintergrund der deutlich gewordenen Persönlichkeitsauffälligkeiten, der unzureichend aufgearbeiteten Sexualität (einschliesslich gutachterlich diagnostizierter Paraphilie) und dem erhöhten Rückfallrisiko weiterhin klar gegeben.