vom 19. November 2024, den Therapieverlaufsbericht des PPD vom 3. Dezember 2024 sowie die persönliche Anhörung des Beschwerdeführers vom 13. Dezember 2024 von einem erhöhten Rückfallrisiko in Bezug auf schwere (Sexual-)Delikte und somit von einer ungünstigen Legalprognose für den Beschwerdeführer aus. Im Gutachten von Dr. med. habil. B._____ werde ausgeführt, dass keine kontrollierenden Massnahmen denkbar seien, welche dem bei unbegleiteten Vollzugsöffnungen auftretenden Rückfallrisiko hinreichend entgegenwirken könnten, solange keine Einsicht hinsichtlich der sexualpathologischen Störung besteht.