2. Nachdem A._____ bereits am 20. September 2021 im Zentralgefängnis Lenzburg den vorzeitigen Strafvollzug angetreten hatte, wurde er am 1. Februar 2022 in die Strafanstalt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg versetzt, wo der geschlossene Normalvollzug der Freiheitsstrafe fortgesetzt wurde (VA act. 04/007 ff.; 04/020 ff.). Mit Vollzugsauftrag vom 3. März 2025 (VA act. 04/055) wurde A._____ per 6. März 2025 in die Freiburger Strafanstalt FRSA, Standort Bellechasse, verlegt.