A. 1. Am 29. September 2022 verurteilte das Obergericht des Kantons Aargau A._____, geboren am tt.mm.jjjj, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Schändung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, unter Anrechnung der bis dahin ausgestandenen Haft von 867 Tagen. Gleichzeitig wurde gestützt auf Art. 63 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Massnahme angeordnet (Vollzugsakten des Amts für Justizvollzug [VA] act. 02/063 ff.). Zusätzlich wurde der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 31. März 2020 gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 110.00