3. A._____ wird verpflichtet, der Einwohnergemeinde Q._____ die in den Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht (4-EV.2019.14) und dem Verwaltungsgericht (WBE.2021.146/147) entstandenen Parteikosten in Höhe von insgesamt Fr. 60'000.00 (Fr. 28'000.00 + Fr. 32'000.00) zu 4/10 mit Fr. 24'000.00 (Fr. 11'200.00 + Fr. 12'800.00) zu ersetzen. Zustellung an: A._____ (Vertreter) die Einwohnergemeinde Q._____ (Vertreter) das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignung den Beigeladenen (BVU, Rechtsabteilung) - 16 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten