Eine unerwartet geänderte Praxis, auf welche die klagende Partei vertraut hat, wird jedoch in der Botschaft des Bundesrats vom 28. Juni 2006 zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 06.62 (BBl 2006 7221), als Anwendungsbeispiel für eine Prozessführung in guten Treuen erwähnt (a.a.O., S. 7297; vgl. auch HANS MICHAEL RIEMER, Prozessführung "in guten Treuen" [§ 64 Abs. 3 ZPO, Art. 156 Abs. 3 OG] zwischen Treu und Glauben [Art. 2 ZGB] und "gutem Glauben" [Art. 3 ZGB], in: Festschrift 125 Jahre Kassationsgericht des Kantons Zürich, Zürich 2000, S. 279 ff.). Ein Teil der Lehre geht allerdings davon aus, dass dieses Anwendungsbeispiel - 11 -