In seiner Eingabe vom 13. Mai 2025 sprach die Beschwerdeführerin I unter Bezugnahme auf einen in der Ausgabe der Zeitschrift "Jusletter" vom 12. Mai 2025 erschienenen Aufsatz von Renata Trajkova (mit dem Titel: Entschädigungslose Auszahlung wegen fehlender Überbauungsabsicht? Zum Enteignungsfall der Gemeinde Mellingen [BGer 1C_275/2022 vom 27. November 2024]) von einer verdeckten Praxisänderung, die das Bundesgericht mit dem erwähnten Entscheid vorgenommen habe, indem es sich bei seiner Beurteilung der Realisierungswahrscheinlichkeit erstmals überwiegend auf subjektive Kriterien abgestützt habe. Damit habe es einen Billigkeitsentscheid zugunsten der Gemeinde Q._____ gefällt.