Jeder Eigentümer von rechtmässig eingezontem und vollständig erschlossenem Bauland müsse nun sein Grundstück innert bestimmter Frist überbauen oder andernfalls riskieren, dass sein Grundeigentum im Rahmen einer Zonenplanrevision entschädigungslos ausgezont werde. Derweil habe der Referent, Bundesrichter Thomas Müller, in der öffentlichen Urteilsberatung dargelegt und ausgeführt, dass subjektive Absichten des Eigentümers (nach bisheriger Praxis) nicht massgeblich seien und der Schutz der Vermögensrechte gegenüber dem Staat durch die Verfassung gewährleistet sei.