Parteien lediglich aufgrund von Noven obsiegten, oder WBE.2020.192 vom 22. September 2020, Erw. III, wo ein Ausschreibungsfehler der Vergabestelle [falsche Punktzahl bei einem Zuschlagskriterium] die Beschwerde provozierte; vgl. auch KASPAR PLÜSS, in: ALAIN GRIFFEL [HRSG.], Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Auflage 2014, N. 63 f. zu § 13).