1. Gestützt auf das bundesgerichtliche Urteil vom 27. November 2024 (1C_275/2022), Dispositiv-Ziffer 2, hat das Verwaltungsgericht die in den Beschwerdeverfahren WBE.2021.146 und WBE.2021.147 angefallenen Prozesskosten und, obwohl im bundesgerichtlichen Urteil nicht explizit genannt, auch diejenigen des vorangegangenen Verfahrens vor dem Spezialverwaltungsgericht neu zu verlegen.