2. A._____ stellte mit Eingabe vom 3. April 2025 die folgenden Anträge: 1. Die Verfahrenskosten (Spezialverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht) seien auf die Staatskasse zu nehmen; eventualiter seien die Verfahrenskosten der Einwohnergemeinde Q._____ und A._____ je hälftig aufzuerlegen. 2. Die Parteikosten für die Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht seien wettzuschlagen. 3. Die Gemeinde Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 7. April 2025 auf eine Stellungnahme zur Neuverlegung der Kosten. 4. Der beigeladene Kanton Aargau liess sich nicht vernehmen.