3. Die Gesuchstellerin hat der Gesuchsgegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 11'200.00 (inkl. MWST und Auslagen) zu bezahlen. C. 1. Gegen dieses Urteil erhob A._____ am 30. April 2021 Beschwerde beim Verwaltungsgericht (WBE.2021.146), mit den Anträgen: