Dies dürfte jedoch vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass er sich zu jener Zeit im laufenden Strafverfahren wegen der bislang schwersten Delikte befand, für welche am 24. September 2024 das Urteil erging. Die erneute Straffälligkeit nach dem 1. Januar 2019, welche ausserdem die am schwersten ins Gewicht fallende Strafe nach sich zog, zeugt von einer Un- - 20 -