II/5). Unabhängig davon kann eine Rückstufung selbst dann verfügt werden, wenn im Strafverfahren auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde, da das Dualismusverbot gemäss Art. 63 Abs. 3 AIG bei Rückstufungen keine Anwendung findet (siehe vorne Erw. II/4.2.3). Auch die weiteren Vorbringen – namentlich die Einwände betreffend die fehlende Urteilsbegründung sowie die angeblich ungenügende Vertretung durch seinen damaligen amtlichen Verteidiger – greifen nicht. Das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 24. September 2024 ist in Rechtskraft erwachsen, weshalb sich der Beschwerdeführer dieses vollumfänglich entgegenhalten lassen muss.