Von entscheidendem Gewicht ist jedoch die zuletzt ergangene Verurteilung durch das Bezirksgericht Bremgarten vom 24. September 2024. Der Beschwerdeführer wurde wegen Misswirtschaft, Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäscherei sowie der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 120.00, jeweils bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 3'000.00 verurteilt (MI-act. 147 ff.). Die Kantonale Staatsanwaltschaft Aargau warf dem Beschwerdeführer mit Anklageschrift vom 6. Mai 2024 Folgendes vor (MI-act. 153 ff.):