Schliesslich wurde er mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2023 wegen Unterlassung der Richtungsanzeige und Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt vom 8. August 2023 zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt (MI-act. 137 f.). Auch wenn diese Verstösse für sich allein betrachtet nicht besonders schwerwiegend sind, zeugen sie doch von einem gewissen fortgesetzten Unvermögen oder Unwillen des Beschwerdeführers, sich – insbesondere im Strassenverkehr – an behördliche Anordnungen und gesetzliche Vorschriften zu halten.