Seit dem 1. Januar 2019 wurde der Beschwerdeführer viermal wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften verurteilt. So kam er im November 2019 (MI-act. 108) und im März 2020 (MI-act. 117) der behördlichen Aufforderung zur Abgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern nicht nach und wurde hierfür mit Strafbefehlen vom Februar und Juli 2020 zu unbedingten Geldstrafen von insgesamt 70 Tagessätzen verurteilt. Am 25. März 2020 missachtete er zudem das Vorschriftssignal "Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links" und wurde deshalb mit Strafbefehl vom 15. Juli 2020 mit einer Busse von Fr. 100.00 bestraft (MI-act.