4.3. 4.3.1. Gemäss Art. 63 Abs. 2 i. V. m. Art. 58a Abs. 1 lit. a AIG liegt ein Rückstufungsgrund vor, wenn eine niederlassungsberechtigte ausländische Person das Integrationskriterium der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht bzw. nicht mehr erfüllt. - 11 -