Zuletzt wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 24. September 2024 wegen Misswirtschaft, Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 2. Juli 2020, zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 120.00 verurteilt. Der Vollzug beider Strafen wurde bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde eine Busse von Fr. 3'000.00 ausgesprochen (MI-act. 147 ff.).