117 ff.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 15. Juli 2020 wegen Nichtbeachtens des Vorschriftssignals "Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links", Verletzung der Verkehrsregeln; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 120 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Dezember 2023 wegen Unterlassung der Richtungsanzeige und Verwendung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act. 137 f.).