- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 20. Februar 2020 wegen mehrfacher Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 140.00 (MIact. 108 ff.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 2. Juli 2020 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 140.00 (MI-act. 117 ff.);