80 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 8. Februar 2019 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 130.00 (MI-act. 92 f.). Für ab 2019 begangene Delikte wurde er wie folgt verurteilt: