- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 8. Oktober 2015 wegen Überschreitens der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 100.00 (MI-act. 78 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. Januar 2017 wegen Missachtung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ausserorts; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 160.00 (MI-act. 80 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 8. Februar 2019 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung;