58 ff.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 28. Mai 2015 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung; Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 130.00 (MI-act. 75 ff.); -3-