Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 39 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. August 2011 wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Versicherungsschutz, Inverkehrbringens eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder sowie Nichttragens eines Schutzhelms als Führer; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je Fr. 60.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren, und einer Busse von Fr. 1'000.00 (MI-act. 58 ff.); -