- Strafbefehl des Bezirksamts Bremgarten vom 12. Juni 2008 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von Fr. 400.00 (MIact. 27 ff.); - Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 29. Januar 2010 wegen Fahrstreifenwechsels zum Überholen auf einer Einspurstrecke über eine Sperrfläche und Überholens über eine Sperrfläche; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act.