A. Der aus dem heutigen Kosovo stammende Beschwerdeführer reiste am 24. Juni 2002 im Alter von zwölf Jahren zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern im Rahmen des Familiennachzugs zu seinem Vater in die Schweiz ein, worauf ihm am 11. Juli 2002 die Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Deren Kontrollfrist wurde in der Folge jeweils verlängert, letztmals am 5. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2024 (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1 f., 8 ff., 97).