2. Am 29. Januar 2025 verfügte der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, im Verfahren 3-RV.2025.31 Folgendes: 1. 1.1. Das Grundbuchamt S._____ wird angewiesen, zulasten der Liegenschaft Q._____ aaa zugunsten des Kantons Aargau und der Einwohnergemeinde Q._____ ein Grundpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 135'000.00 nebst Zins von 5 % seit 1. Januar 2025 vorläufig als Vormerkung einzutragen. Die Rechnung für die Grundbuchgebühr ist direkt der Einwohnergemeinde Q._____ zu stellen.