B._____ AG habe die Möglichkeit, den offenen Betrag von Fr. 135'105.00 innert zehn Tagen zu überweisen. Ohne diese Zahlung werde die vorläufige Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch veranlasst. B. 1. Mit Eingabe vom 24. Januar 2025 stellte die Finanzverwaltung Q._____ beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, ein Gesuch um vorläufige Eintragung eines Grundpfandrechts nach § 234a Abs. 6 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 (StG; SAR 651.100) i. V. m. Art. 836 Abs. 2 und Art. 961 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210).