4. Mit Schreiben vom 7. Januar 2025 mahnte die Finanzverwaltung Q._____ A._____ erneut für die provisorische Grundstückgewinnsteuer 2023 in Höhe von Fr. 135'000.00 zuzüglich Mahngebühren von insgesamt Fr. 105.00 (drei Mahnungen zu je Fr. 35.00) und drohte die Eintragung des gesetzlichen Grundpfandrechts im Grundbuch an, falls die Rechnung nicht innert zehn Tagen bezahlt oder in anderer Form Sicherheit geleistet werde. Ebenfalls mit Schreiben vom 7. Januar 2025 teilte die Finanzverwaltung Q._____ der B._____ AG mit, dass der Verkäufer die provisorische Grundstückgewinnsteuerrechnung trotz Mahnung nicht bezahlt habe. Die -3-