2. Mit provisorischer Rechnung vom 23. Oktober 2024 stellte das Regionale Steueramt R._____ A._____ für einen im Jahr 2023 erzielten Grundstückgewinn eine Grundstückgewinnsteuer von Fr. 135'000.00 mit Zahlungsfrist bis am 23. November 2024 in Rechnung. Der in Rechnung gestellte Betrag entspricht 3 % des Kaufpreises für den Verkauf der Liegenschaft Q._____ Nr. aaa (ohne Berücksichtigung, dass die Käuferin auch die vom Verkäufer geschuldete allfällige Grundstückgewinnsteuer übernehmen soll). 3. Die Finanzverwaltung Q._____ mahnte A._____ für die provisorische Grundstückgewinnsteuer 2023 erfolglos mit Schreiben vom 26. November 2024 und 20. Dezember 2024.