Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 29. Januar 2025 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Mit Kaufvertrag vom 16. Februar 2023 verkaufte A._____ als Alleineigentümer die Liegenschaft Q._____ Nr. aaa zum Preis von Fr. 4'500'000.00 an die B._____ AG. A._____ ist seit der Gründung der B._____ AG Präsident des Verwaltungsrats. Die Kaufpreistilgung erfolgte im Umfang von Fr. 3'000'000.00 durch Schuldübernahme der bestehenden Hypothek. Für die verbleibenden Fr. 1'500'000.00 gewährte A._____ der B._____ AG ein Verkäuferdarlehen.