seinen Angaben erkennbar. Insgesamt sei aufgrund der Befunde davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer von der absolvierten Therapie habe profitieren können und sich vertieft mit seiner auffälligen Vorgeschichte und deren Hintergründen auseinandergesetzt habe. Aus seinen Angaben könne auf ein nun intaktes Problem- und Gefahrenbewusstsein geschlossen werden. Insbesondere zeige sich, dass der Beschwerdeführer nun verstanden habe, dass seine Fahrfähigkeit durch Emotionen, vor allem durch Belastungen und Stress, negativ beeinflusst werde. In der Voruntersuchung habe er diesen Zusammenhang noch nicht erkennen können. Weiter hob die Gutachterin hervor, prognostisch günstig zu werten sei,