Nach Absolvieren einer Verkehrstherapie von zehn Stunden erfolgte am 18. November 2020 erneut eine verkehrspsychologische Abklärung der charakterlichen Fahreignung. Auf die Frage, was er aktuell davon halte, dass er teilweise zu schnell gefahren sei, antwortete der Beschwerdeführer, es sei schlimm, weil dies schlimme Folgen haben könnte; wenn man zu schnell fahre, könne man nicht mehr so einfach halten. Er könne dann schon bremsen, aber dann lege er viel Weg zurück, bis das Auto wieder stillstehe. Die Gutachterin stellte sodann eine im Vergleich zur Voruntersuchung verbesserte Stressresistenz fest. Es seien weder Bagatellisierungstendenzen noch eine beschönigende Selbstdarstellung in