Zudem brachte er vor, er sei schneller gefahren, weil das Fahrzeug vor ihm etwas langsamer als 80 km/h gefahren sei. Auch die explizite Erwähnung einer Geschwindigkeit von 80 km/h lässt darauf schliessen, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls vom 9. August 2023 wohl von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgegangen - 10 - war. Daran ändert nichts, dass vor ihm "viele Fahrzeuge auch schneller gefahren seien"; im Gegenteil erscheint diese Aussage widersprüchlich.