3.3 [irrtümliche Annahme, trotz Entzugsverfügung einen Roller fahren zu dürfen] und 6A.108/1996 vom 7. Februar 1997, Erw. 3e [Fahrzeuglenkerin gab an, sich bezüglich der geltenden Höchstgeschwindigkeit geirrt zu haben, wobei das Bundesgericht die Angelegenheit zur Ergänzung des Sachverhalts zurückwies]).