Die Weiterfahrt wurde dem Beschwerdeführer untersagt und der Führerausweis wurde ihm abgenommen und zuhanden des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau weitergeleitet. Der Beschwerdeführer und sein Fahrzeug wurden durch die Polizeipatrouille nachhause gebracht (Rapport der Kantonspolizei Zürich vom 18. August 2023).