Der Beschwerdeführer überschritt am 9. August 2023, 17:41 Uhr in Q._____/ZH die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge. Von der Lasermessung wurde ein Printscreen erstellt und dem Polizeirapport beigelegt. Die vollständige Videodatei wurde im Verkehrsstützpunkt R._____ gesichert. Die Weiterfahrt wurde dem Beschwerdeführer untersagt und der Führerausweis wurde ihm abgenommen und zuhanden des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau weitergeleitet.