3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und bereits für den Lauf des Beschwerdeverfahrens sei dem Beschwerdeführer der Führerausweis zurückzugeben. 4. Alles unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Am 7. November 2023 entschied das DVI Folgendes: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen.