2. Mit Verfügung vom 30. August 2023 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) C._____ den Führerausweis vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen auf unbestimmte Zeit, rückwirkend ab 9. August 2023. Ebenfalls untersagt sei es, Fahrzeuge der Spezialkategorien inkl. Motorfahrräder zu führen. Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.