31.10.2019 Verweigerung der Erteilung des Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit mit Wirkung ab 23.06.2018 (Charakterliche Fahreignung gemäss verkehrspsychologischem Gutachten vom 8. Oktober 2019 verneint). Kt. SH. 23.01.2020 Zusätzliche Wartefrist von einem Jahr (weitere Massnahme zur Verfügung vom 31. Oktober 2019; Ablauf am 8. Dezember 2020; Fahren trotz Annullierung). Kt. ZH.