Zu diesem (massgeblichen) Szenario stellt die Beschwerdeführerin jedoch keine Schadensberechnungen an. Ihre Schadensberechnung beruht stattdessen auf der unzutreffenden Annahme, dass wegen der Umfahrungsstrasse auf Geschossflächen von 4'000 m 2 keine Wohnnutzung stattfinden könne, was zu jährlichen Mindermieteinnahmen von Fr. 47'065.00 führen soll. Ein solcher Ertragsausfall ist durch die Zusicherung des Regierungsrats weder mengenmässig noch qualitativ abgedeckt. Auch Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen, welche künftige Gebäude auf den Parzellen Nrn. aaa und ccc für eine (umfassende) Wohnnutzung ertüchtigen würden, werden von der Zusicherung nicht erfasst.