329, Beilage 4) berechneten lärmbelasteten Flächen von ca. 4'000 m2, die aus der Überschreitung der Planungswerte resultieren. Von den von der Immissionsgrenzwertüberschreitung betroffenen Flächen eines möglichen neuen Gebäudes auf der Parzelle Nr. aaa von total 400 m2 entfallen 40 m2 auf das zweite Obergeschoss, 170 m2 auf das dritte Obergeschoss und 190 m 2 auf das vierte Obergeschoss; die entsprechend belasteten Flächen auf den Parzellen Nrn. bbb und ccc von total 1'400 m2 entfallen im Umfang von 230 m 2 auf das zweite Obergeschoss, 560 m2 auf das dritte Obergeschoss und 610 m 2 auf das vierte Oberge- - 40 -