Wenn der Kanton eine Entschädigung für die Einbussen einer Wohnnutzung offen abgelehnt hätte, wäre es zwischen den Parteien nie zu einer Einigung gekommen. Die Beschwerdeführerin mit läppischen Fr. 5'800.00 abspeisen zu wollen, stelle einen krassen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar.