Die Beschwerdeführerin fühle sich durch das Agieren des Kantons getäuscht – um nicht zu sagen hintergangen oder sogar betrogen. Wäre die regierungsrätliche Zusicherung mit einem Preisschild von Fr. 5'800.00 versehen gewesen, hätte die Beschwerdeführerin ihre Einwendung gegen das Strassenbauprojekt niemals zurückgezogen. Die alternative Tunnelführung hätte dem Kanton Mehrkosten von Fr. 80 Mio. beschert und der öffentliche Druck auf eine baldige Realisierung der Umfahrung sei erheblich gewesen. Wenn der Kanton eine Entschädigung für die Einbussen einer Wohnnutzung offen abgelehnt hätte, wäre es zwischen den Parteien nie zu einer Einigung gekommen.